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Wer benötigt die Umweltplakette?
Die österreichische Umweltplakette ist für Nutzfahrzeuge der Klassen N1, N2 und N3 in Umweltzonen (IG-L) der betroffenen Bundesländer obligatorisch.
N1
VehiclesN2
VehiclesN3
Vehicles
Ohne Plakette riskieren Sie hohe Geldstrafen.
Nutzfahrzeuge, die ohne die korrekte Plakette in österreichische Umweltzonen einfahren, müssen mit Strafen rechnen.
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Tausende von Kunden in ganz Europa vertrauen uns.
Häufig gestellte Fragen
Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklassen N und M benötigen eine österreichische Abgasklassen-Kennzeichnungsplakette, wenn sie in einem Gebiet mit einer entsprechenden IG-L-Verordnung betrieben werden und für das Fahrzeug die Kennzeichnung vorgeschrieben ist. Die Plakette weist die tatsächliche Abgasklasse des Fahrzeuges aus und ist insbesondere für die Einhaltung der Fahrbeschränkungen und Ausnahmen in österreichischen Umweltzonen relevant.
Wichtig: Das Gesetz sagt also nicht pauschal „jeder LKW in Österreich braucht eine Plakette“, sondern knüpft die Pflicht an den örtlichen Geltungsbereich einer IG-L-Maßnahme
Für die Einstufung des Fahrzeuges benötigen wir in erster Linie die Zulassungsbescheinigung. Falls daraus die Abgasklasse nicht eindeutig hervorgeht, können zusätzlich der Genehmigungsnachweis (z. B. COC/EG-Übereinstimmungsbescheinigung, Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid), ein Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank oder gegebenenfalls ein entsprechender CEMT-Nachweis erforderlich sein.
Bei nachträglichen Änderungen oder wenn die Abgasklasse aus den vorhandenen Unterlagen nicht zuverlässig festgestellt werden kann, kann außerdem eine Herstellerbescheinigung bzw. Bescheinigung des österreichischen Bevollmächtigten erforderlich sein.
Für euren Shop würde ich daher als Upload empfehlen:
Zulassungsschein / Zulassungsbescheinigung
bei Bedarf COC bzw. Genehmigungsnachweis
bei nachgerüstetem Partikelfilter: Teilegutachten + Nachweis über den fachgerechten Einbau.
Die Lieferzeit hängt von der Prüfung und Zuordnung des Fahrzeuges sowie vom Versand ab. Sobald die erforderlichen Fahrzeugunterlagen vollständig vorliegen und die Abgasklasse eindeutig festgestellt wurde, wird die passende Abgasklassen-Kennzeichnungsplakette erstellt und versendet.
Die Abgasklassen-Kennzeichnungsplakette wird grundsätzlich innen am Fahrzeug im rechten Bereich der Windschutzscheibe, unmittelbar neben oder unter der Begutachtungsplakette gemäß § 57a KFG, angebracht.
Nein. Jede Abgasklassen-Kennzeichnungsplakette ist fahrzeugbezogen und gilt nur für das Fahrzeug, für das sie ausgestellt und gekennzeichnet wurde. Auf der Plakette werden unter anderem fahrzeugspezifische Informationen und die letzten sechs Stellen der Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) angebracht. Daher benötigt jedes Fahrzeug eine eigene Plakette.
Außerdem ist das Anbringen mehrerer Abgasklassen-Kennzeichnungsplaketten an einem Fahrzeug verboten.
Unsere Niederlassungen & Abholstationen
Kittsee
Nordostautobahn A6 Staatsgrenze Einreisespur 2421 Kittsee Österreich
Nickelsdorf
Ost Autobahn A4 STAATSGRENZE EINREISESPUR 2425 Nickelsdorf Österreich
Klingenbach
Ödenburger Str. 50, 7013 Klingenbach Österreich
Arnoldstein Thörl-Maglern
Süd-Autobahn A2 Staatsgrenze Einreisespur 9602 Arnoldstein Österreich