Winterausrüstung für Lkw: Seit 1. November gilt die Pflicht in Österreich – die Regeln entlang der Route
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Stand: 2. November 2026 – Quellen am Ende des Artikels. Seit 1. November gilt in Österreich wieder die Winterausrüstungspflicht für Lkw über 3,5 t. Am 15. November folgen mit Slowenien, der Slowakei und der Brennerautobahn A22 die nächsten Stichtage. Die Regeln sind nicht neu, unterscheiden sich aber von Land zu Land – und genau das macht sie für internationale Touren zur Fehlerquelle. Dieser Überblick zeigt, was entlang der wichtigsten Routen gilt.
Österreich: Was seit 1. November für Lkw gilt
Für Lkw über 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht gelten laut Wirtschaftskammer und oesterreich.gv.at von 1. November bis 15. April zwei Pflichten:
- Winterreifen: Mindestens an den Rädern einer Antriebsachse – unabhängig davon, ob Schnee liegt. Die situative Regel, die viele von Pkw kennen, gilt für schwere Lkw also nicht.
- Schneeketten: Geeignete Ketten für mindestens zwei Antriebsräder müssen mitgeführt werden. Verwendet werden dürfen sie nur bei einer durchgehenden oder kaum unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht.
Als Winterreifen gelten Reifen mit der Kennzeichnung „M+S“, „M.S.“ oder „M&S“ oder mit dem Alpine-Symbol. Die Mindestprofiltiefe beträgt 5 mm bei Radialreifen und 6 mm bei Diagonalreifen. Für Busse mit mehr als acht Sitzplätzen neben dem Fahrersitz gilt die Reifenpflicht bis 15. März. Ausnahmen von der Kettenpflicht gibt es unter anderem für Linienbusse und für Fahrzeuge, auf denen sich aus technischen Gründen keine Ketten montieren lassen.
Bei Verstößen nennt das Infoblatt der Wirtschaftskammern das Festhalten des Fahrzeugs sowie Geldstrafen bis 5.000 Euro oder bis zu sechs Wochen Freiheitsstrafe. Die Pflicht trifft nicht nur den Fahrer, sondern auch den Zulassungsbesitzer. Kontrolliert wird tatsächlich: Bei einer Schwerpunktaktion am 6. November 2023 prüfte die Polizei in Niederösterreich unter anderem auf der A4 bei Bruck an der Leitha insgesamt 771 Lkw. Etwa jeder sechste hatte keine vollständige Winterausrüstung, es gab 114 Anzeigen.
Die Regeln entlang der Route
Die folgenden Angaben stammen aus den Überblicken von ADAC (Stand Oktober 2026) und ÖAMTC sowie dem Lkw-Winterguide von Goodyear (Stand September 2026). Sie sind eine Orientierung, keine Rechtsauskunft.
Richtung Süden
- Italien: Keine einheitliche Regelung, die Provinzen legen Zeiträume und Strecken fest. Auf der A22 Brenner bis Affi gilt die Winterausrüstungspflicht von 15. November bis 15. April. Auf die Beschilderung achten – das gilt auch für die Weiterfahrt ab Tarvisio.
- Slowenien: 15. November bis 15. März sowie außerhalb dieses Zeitraums bei winterlichen Verhältnissen. Über 3,5 t: M+S-Reifen an den Antriebsrädern mit mindestens 3 mm Profil plus Schaufel, alternativ Sommerreifen mit Ketten und Schaufel.
Richtung Osten
- Slowakei: Über 3,5 t von 15. November bis 31. März, mindestens 3 mm Profil. Der ADAC nennt die Pflicht witterungsunabhängig, Goodyear knüpft sie an winterliche Verhältnisse – im Zweifel als feste Pflicht behandeln.
- Tschechien: 1. November bis 31. März bei winterlichen Verhältnissen. Über 3,5 t: Winterreifen an der Antriebsachse, mindestens 6 mm Profil.
- Ungarn: Keine generelle Pflicht, Verkehrszeichen können sie aber vorübergehend anordnen. Bei starkem Schneefall können laut ÖAMTC an der Grenze die Ketten kontrolliert und die Einreise ohne Ketten verweigert werden.
- Rumänien: Bei Schnee und Eis M+S-Reifen an den Antriebsachsen mit mindestens 6 mm Profil, alternativ Sommerreifen mit Ketten.
- Bulgarien: Laut Goodyear Reifenpflicht von 15. November bis 1. März (mindestens 4 mm), Ketten von 1. November bis 31. März mitführen, wenn beschildert.
- Polen: Keine generelle Pflicht; Ketten können beschildert vorgeschrieben sein.
Richtung Westen
- Deutschland: Situative Pflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen. Es zählt nur noch das Alpine-Symbol (3PMSF) – eine reine M+S-Kennzeichnung, die in Österreich genügt, reicht hier nicht.
- Frankreich: 1. November bis 31. März in ausgewiesenen, meist alpinen Départements; 3PMSF-Reifen oder montierte Ketten. Bußgeld 135 Euro, die Weiterfahrt kann untersagt werden.
Was das für Transit und Fuhrparks bedeutet
- Nach dem strengsten Land der Tour ausrüsten: Ein Reifensatz, der in Österreich zulässig ist, passt nicht automatisch für Deutschland oder Tschechien. Maßgeblich sind Kennzeichnung und Profiltiefe. Wer mit 3PMSF-Reifen und mindestens 6 mm Profil startet, deckt die hier genannten Vorgaben weitgehend ab; Details und Ausnahmen trotzdem vor der Fahrt prüfen.
- Ketten als Teil der Abfahrtskontrolle: Passen sie zur aktuellen Bereifung, sind sie vollständig, kann der Fahrer sie montieren?
- 15. November im Dispositionskalender vormerken: Für Touren über Brenner, Slowenien oder die Slowakei beginnt die nächste Pflichtperiode in knapp zwei Wochen.
- Bei Wetterlagen Beschilderung und Verkehrsmeldungen mitdenken: Ungarn, Polen und Teile Italiens regeln kurzfristig per Verkehrszeichen. Fahrer sollten wissen, dass ein solches Zeichen sofort gilt.
- Dokumentieren: Ein kurzer Vermerk über die geprüfte Ausrüstung in der Abfahrtskontrolle kann dem Unternehmen helfen, die eigene Sorgfalt nachzuweisen.
Compliance für die ganze Route – aus einer Hand
Reifen und Ketten sind nur ein Teil der Vorbereitung. Auf umwelt-plakette.at bestellen Sie die passenden Fahrzeugkennzeichnungen online: die österreichische Abgaskennzeichnungsplakette (AKKP) für IG-L-Umweltzonen, die deutsche Feinstaubplakette, Angles-Morts-Aufkleber für Frankreich und den grünen L-Aufkleber für lärmarme Kfz in Österreich. Online-Bestellungen holen Sie per Click & Collect an unseren 5 Grenzstationen ab – Kittsee (A6), Nickelsdorf Einreise und Nickelsdorf Ausreise (A4), Klingenbach und Thörl-Maglern (A2). Dort erhalten Sie auch Vignetten, in Nickelsdorf Ausreise zusätzlich für Ungarn, Rumänien und Bulgarien. Häufige Fragen zur Umweltplakette für Lkw in Österreich beantworten unsere FAQ zur Umweltplakette Österreich.
Quellen
- Wirtschaftskammer Österreich: Winterreifen, Schneeketten und Spikes – Detailinformationen sowie Informationsblatt Basisinformation
- oesterreich.gv.at: Schneeketten und Winterausrüstung
- ADAC: Winterreifen und Schneeketten im Ausland (Stand Oktober 2026)
- ÖAMTC: Autoreisen im Winter – Ausrüstungspflichten im Ausland
- Goodyear: Winter-Guide für Lkw und Busse (Stand September 2026)
- Vienna.at: Schwerpunktkontrolle der Winterausrüstung von Lkw in NÖ, 06.11.2023