Grüne Plakette entfällt für E-Kennzeichen: Was das für Fuhrparks und ausländische Fahrzeuge bedeutet
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Stand: 5. Oktober 2026
Deutschland baut bei der Umweltplakette Bürokratie ab: Fahrzeuge mit deutschem E-Kennzeichen brauchen für die Einfahrt in Umweltzonen künftig keine grüne Feinstaubplakette mehr. Der Bundesrat hat der entsprechenden Änderung der 35. Bundes-Immissionsschutzverordnung (35. BImSchV) am 25. September 2026 zugestimmt. Für die meisten Fuhrparks und für Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung ändert sich dadurch aber wenig. Ein Überblick, was gilt – und was nicht.
Was der Bundesrat beschlossen hat
Bisher mussten auch Elektroautos in deutschen Umweltzonen eine grüne Umweltplakette an der Windschutzscheibe tragen, obwohl das E-Kennzeichen ihren Status bereits zeigt. Diese Doppelkennzeichnung fällt nun weg: Bei Fahrzeugen mit E-Kennzeichen gilt das Kennzeichen selbst als Nachweis. Das Bundesumweltministerium spricht von einer „überflüssigen Doppelkennzeichnung“ und erwartet Einsparungen von rund sechs Millionen Euro pro Jahr.
Die Umweltzonen und die Luftqualitätsstandards bleiben unverändert. In Deutschland gibt es derzeit noch rund 35 Umweltzonen; dort dürfen weiterhin nur Fahrzeuge mit grüner Plakette – oder künftig eben mit E-Kennzeichen – einfahren. Wer ohne gültige Kennzeichnung erwischt wird, zahlt 100 Euro Bußgeld.
Welche Fahrzeuge betroffen sind
Ausschlaggebend ist das E-Kennzeichen, nicht die Antriebsart. Ein E-Kennzeichen können nach dem deutschen Elektromobilitätsgesetz (EmoG) erhalten:
- reine Batterie-Elektrofahrzeuge,
- Brennstoffzellenfahrzeuge,
- Plug-in-Hybride, sofern sie die EmoG-Vorgaben zu CO₂-Ausstoß oder elektrischer Reichweite erfüllen.
Das E-Kennzeichen ist freiwillig. Ein Elektroauto mit normalem Kennzeichen braucht deshalb weiterhin die grüne Plakette. Gleiches gilt für Voll- und Mildhybride, die kein E-Kennzeichen bekommen können – und selbstverständlich für alle Diesel- und Benzinfahrzeuge.
Ab wann die neue Regel gilt
Die Verordnung tritt am ersten Tag des Quartals in Kraft, das auf ihre Verkündung im Bundesgesetzblatt folgt. Je nach Verkündungsdatum ist das laut Fachpresse der 1. Oktober 2026 oder der 1. Januar 2027. Bis zum Inkrafttreten gilt die bisherige Regel. Wer unsicher ist, sollte die Plakette nicht vorschnell entfernen.
Und Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung?
Für Fahrzeuge aus Österreich, Polen, Ungarn oder anderen Ländern ist die Frage zentral – und noch nicht abschließend beantwortet. Die Neuregelung knüpft an das deutsche E-Kennzeichen an. Für im Ausland zugelassene Elektrofahrzeuge gibt es nach deutschem Recht eine eigene Kennzeichnung (die blaue E-Plakette nach EmoG). Ob und wie nationale Elektro-Kennzeichen anderer Staaten – etwa das grüne Kennzeichen in Österreich – anerkannt werden, ist in den bisher veröffentlichten Informationen nicht eindeutig geregelt.
Die sichere Lösung bis zu einer offiziellen Klarstellung: Ausländische Fahrzeuge, die deutsche Umweltzonen befahren, sollten weiterhin eine grüne Umweltplakette tragen. Die Plakette ist in allen deutschen Umweltzonen gültig und kostet nur einen Bruchteil eines Bußgelds.
Was das für Transit und Fuhrparks bedeutet
Für Speditionen und Fuhrparks mit Deutschland-Verkehr ist die Änderung vor allem eine Entwarnung, kein Handlungsauftrag:
- Diesel-LKW und Transporter: Keine Änderung. Wer Zustellungen oder Abholungen in Städten mit Umweltzone hat – etwa Berlin, Stuttgart oder Köln –, braucht weiterhin die grüne Feinstaubplakette.
- Elektro-Transporter und E-LKW mit deutscher Zulassung: Mit E-Kennzeichen entfällt die Plakette nach Inkrafttreten. Prüfen Sie, ob die Fahrzeuge tatsächlich ein E-Kennzeichen führen.
- Gemischte Flotten mit ausländischer Zulassung: Bis zur Klarstellung alle Fahrzeuge, die in deutsche Umweltzonen fahren, mit grüner Plakette ausstatten – auch Elektrofahrzeuge.
- Scheibentausch und Neufahrzeuge: Nach einem Windschutzscheibentausch geht die Plakette verloren. Gerade bei wachsenden Flotten lohnt eine kurze Bestandsaufnahme: Welches Fahrzeug hat welche Kennzeichnung für welches Land?
Die Änderung reiht sich in einen klaren Trend ein: Viele deutsche Städte haben ihre Umweltzonen in den vergangenen Jahren aufgehoben, andere bestehen fort. Mit der neuen EU-Luftqualitätsrichtlinie und strengeren Grenzwerten ab 2030 könnte das Thema mittelfristig wieder an Bedeutung gewinnen. Fuhrparks sind gut beraten, die Entwicklung im Blick zu behalten, statt Kennzeichnungen vorschnell abzuschreiben.
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Quellen
- electrive.net: Umweltplakettenpflicht für E-Autos wird abgeschafft (25.09.2026)
- ecomento.de: Umweltplakette für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen entfällt (30.09.2026)
- MeinAuto.de: Grüne Umweltplakette für E-Autos fällt weg (29.09.2026)
- Bundesumweltministerium: Umweltzonen und Umweltplakette