Umweltzonen für Lkw in Österreich
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In Österreich regeln das Immissionsschutzgesetz – Luft (IG-L) sowie die Abgasklassen-Kennzeichnungsverordnung (AbgKlassV) die regionalen Umweltzonen und Fahrverbote.
Grundlegende Bestimmungen
Betroffene Fahrzeuge: Die Regelungen und die Plakettenpflicht gelten ausnahmslos für alle Lastkraftwagen der Fahrzeugklassen N1 (inklusive kleiner Lieferwagen und Pick-ups mit LKW-Zulassung), N2 und N3. PKW (M1) und Busse sind ausgenommen.
Kennzeichnung: Der Nachweis der Euro-Abgasnorm muss zwingend über die österreichische Abgasplakette (Euro 1 bis Euro 6/VI) erbracht werden, die an der Innenseite der Windschutzscheibe (Beifahrerseite) anzubringen ist. Ausländische Umweltplaketten werden nicht anerkannt.
Regionale Umweltzonen
Wien: Ganzjähriges Fahrverbot im gesamten Stadtgebiet für LKW der Euro-Klassen 0, 1 und 2. Plakettenpflicht für alle LKW ab Euro 3.
Niederösterreich: Fahrverbot für Euro 0, 1 und 2 im Wiener Umland (21 Bezirke). Plakettenpflicht ab Euro 3.
Burgenland: Flächendeckende Umweltzone im gesamten Bundesland. Fahrverbot für Euro 0, 1 und 2 sowie Plakettenpflicht ab Euro 3.
Steiermark: Fahrverbot für Euro 0, 1 und 2 im Sanierungsgebiet Graz und Graz-Umgebung. Plakettenpflicht ab Euro 3.
Oberösterreich: Fahrverbot für Euro 0, 1 und 2 auf der A1 Westautobahn im Abschnitt zwischen Enns-Steyr (km 155,0) und Knoten Haid (km 175,2). Plakettenpflicht ab Euro 3.
Tirol: Verschärfte Umweltzone auf der A12 Inntal- und A13 Brennerautobahn für LKW über 7,5 t. Es gilt ein Fahrverbot für Euro 0 bis Euro 5 (befahrbar nur mit Euro 6/VI) sowie ein sektoraler Güterverkehrs-Stopp für bestimmte Transportgüter.
Salzburg, Kärnten & Vorarlberg: Derzeit bestehen keine ständigen IG-L-Umweltzonen mit Plakettenpflicht.
Sanktionen
Fahrten ohne gültige Abgasplakette oder mit einem von Fahrverboten betroffenen Fahrzeug in einer ausgewiesenen Umweltzone werden mit Verwaltungsstrafen von bis zu 2.180 Euro geahndet.